Die Stiftung Solvita versteht unter dem Begriff „Integrationsarbeitsplatz“ die Kombination eines geschützten Arbeitsplatzes (GAP) in der Stiftung Solvita mit einem Arbeitsplatz in einem Partnerbetrieb im 1. Arbeitsmarkt. Die Pensumsaufteilung in der Kombination GAP und Partnerbetrieb kann variieren.
Das Angebot des Integrationsarbeitsplatzes richtet sich an Mitarbeiter, die im geschützten Rahmen in der Stiftung Solvita arbeiten und eine Anstellung im 1. Arbeitsmarkt anstreben.
Integrationsarbeitsplätze erlauben Mitarbeitern eine schrittweise Integration in den 1. Arbeitsmarkt. Das Ziel ist, dass der Mitarbeiter seine Leistungsfähigkeit verbessern und einen Teil seines Lohnes im 1. Arbeitsmarkt erwirtschaften kann.
Für zusätzliche Informationen zum Integrationsarbeitsplatz melden Sie sich bei Herrn Ronny Beyeler, Leiter Wohn -und Arbeitsplätze.